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From: T-Online-Team@t-online.com (T-Online-Team)
Newsgroups: t-online.sonstiges
Subject: Re: =?ISO-8859-1?Q?T-Online_K=FCndigung?=
Date: Tue, 24 Jun 2003 02:10:09 +0200
Organization: T-Online
Lines: 92
Message-ID: <3f0391fc.15342022@T-Online-Team.dialin.t-online.de>
References: <bcg1vg$33r$02$1@news.t-online.com> <3eec9e25.22834795@T-Online-Team.dialin.t-online.de> <bcg949$nlb$00$1@news.t-online.com> <3f302744.31827437@T-Online-Team.dialin.t-online.de> <bcntrl$945$06$1@news.t-online.com> <3ef5edb2.34102338@T-Online-Team.dialin.t-online.de> <bcta1e$mcd$02$1@news.t-online.com> <3f004d3e.29018780@T-Online-Team.dialin.t-online.de> <3EF333FD.5030102@jjaf.de> <3ef9d854.46096564@T-Online-Team.dialin.t-online.de> <3EF60454.1050307@jjaf.de>
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Xref: news.t-online.com t-online.sonstiges:109675


Sehr geehrter Herr Franke,

Bezug:<news:3EF60454.1050307@jjaf.de>
Jano John Akim Franke schrieb in t-online.sonstiges:

>> Bezug:<news:3EF333FD.5030102@jjaf.de>

>Seit wann werden header-Zeilen in den body-kopiert?

Sie meinen die Message-ID? Hier in den internen Newsgroups geschieht
dies seit Jahren. Warum fragen Sie?

>> Dass dies eine generelle Gefahr bei dem oben beschriebenen Vorgehen sei,
>> bestreiten wir allerdings heftig. Wenn die Leistung spezifiziert wird,
>> für die die Rechnung gekürzt wird, gibt es die von Ihnen geschilderte
>> Gefahr in aller Regel nicht.

>Wenn dies einem gutmütigen, gutwilligen Kunden passieren kann der sich 
>nach diesem Verfahren richtet und das System selbst bei so einer langen 
>Vorgangslaufzeit auch auf Nachfrage keine Alternative als dem 
>Standardverfahren anbietet, halte ich es für eine generelle Gefahr.

Hm? Worum geht es genau? Der Kunde hat sich an die zuständige
Rechnungsstelle der Telekom gewandt? Er hat dort schriftlich Einspruch
gegen die Rechnung erhoben, hat den Rechnungsposten spezifiziert und
begründet, warum er die Rechnung für diesen Rechnungsposten kürzt oder
gar nicht zahlt?

Sollte dem so sein, handelt es sich um einen Fehler seitens der Telekom.
Sollte es um einen Rechnungsposten von T-Online gehen, wäre dort nach
unseren Informationen eine Mahnsperre zu setzen gewesen, bis T-Online
die Angelegenheit überprüft hatte.

Was genau meinen Sie mit "Standardverfahren"? Um welche Alternative ging
es Ihnen?

>Telekom + T-Online könnten sich eine Menge Kosten sparen und Kunden 
>behalten, wenn sie die scheinbaren "Sonderfälle" erkennen und mit 
>adequaten Maßnahmen darauf reagieren würden.

Hm? Wir verstehen noch nicht wirklich: Was wären für Sie im oben
beschriebenen Verfahren "Sonderfälle"? Es geht um die Bezahlung einer
strittigen Rechnungsposition. Gibt es einen Widerspruch, wird T-Online
von der Telekom unterrichtet und prüft den Einzelfall. Erfolgt der
Einspruch zu Recht, ist die Zahlung hinfällig. Erfolgt der Einspruch zu
Unrecht, ist der Betrag zu zahlen.

Uns ist, bis auf einige wenige Fälle, eine Kündigung des "Anschlusses"
nur dann untergekommen, wenn die Rechnung gekürzt wurde, *ohne* dass
dabei der konkrete Rechnungsposten benannt wurde. In dem Fall kürzt die
Telekom die Rechnung aller Rechnungssteller anteilig, also auch die
eigene. Zeigen Mahnungen keinen Erfolg, ist eine Kündigung des
Anschlusses denkbar.

>> Im Gegenteil: Bis zu einer Antwort dessen,
>> für den die Rechnung erstellt wird, setzt die Telekom eine Mahnsperre.

>... die durch "Entlastungsschreiben" seitens T-Online, die sich mit 
>keiner Silbe auf den Vorgang beziehen aufgehoben werden. Nach mehrmaligem 
>Betteln bekommt man dann doch ein Schreiben welches Bezug und 
>Fehlerbestätigung aufweist.

Kurz: T-Online hat die Angelegenheit geprüft und konnte keinen Fehler
feststellen. Die Mahnsperre wurde aufgehoben. Es erfolgten Mahnungen,
die nicht beachtet wurden, der Betrag wurde weiterhin nicht gezahlt.
Dass dies als Minderung der Gesamtrechnung interpretiert wurde, scheint
uns einsichtig, sofern nicht erneut ein spezifizierter Widerspruch
erfolgte.

JFTR: Wenn ein Einspruch nach einer Prüfung abgelehnt wurde, sollte man
natürlich den geforderten Betrag zahlen oder entsprechende rechtliche
Schritte ergreifen. Oder zumindest zahlen und gleichzeitig die
Angelegenheit weiter verfolgen, ggf. auf einer Erstattung zuviel
gezahlter Beträge bestehen.

>> Wer allerdings einfach nicht zahlt bzw. die Telekomrechnung
>> stillschweigend kürzt, muss mit den von Ihnen genannten Konsequenzen
>> rechnen, ja.

Haben wir Sie jetzt falsch verstanden, dass eben genau dies geschah?
Obwohl eine Prüfung seitens T-Online ergab, dass der Widerspruch nicht
gerechtfertigt sei, wurde nicht gezahlt. Oder?


Mit freundlichen Grüßen
Ihr T-Online-Team

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 mailto:T-Online-Team@t-online.com
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