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From: Jano John Akim Franke <2003-Q2@temporary.jjaf.de>
Newsgroups: t-online.sonstiges
Subject: Re: T-Online =?ISO-8859-1?Q?K=FCndigung?=
Date: Wed, 25 Jun 2003 00:34:57 +0200
Organization: jjaf.de
Lines: 201
Message-ID: <3EF8D211.8060304@jjaf.de>
References: <bcg1vg$33r$02$1@news.t-online.com> <3eec9e25.22834795@T-Online-Team.dialin.t-online.de> <bcg949$nlb$00$1@news.t-online.com> <3f302744.31827437@T-Online-Team.dialin.t-online.de> <bcntrl$945$06$1@news.t-online.com> <3ef5edb2.34102338@T-Online-Team.dialin.t-online.de> <bcta1e$mcd$02$1@news.t-online.com> <3f004d3e.29018780@T-Online-Team.dialin.t-online.de> <3EF333FD.5030102@jjaf.de> <3ef9d854.46096564@T-Online-Team.dialin.t-online.de> <3EF60454.1050307@jjaf.de> <3f0391fc.15342022@T-Online-Team.dialin.t-online.de>
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In-Reply-To: <3f0391fc.15342022@T-Online-Team.dialin.t-online.de>
Xref: news.t-online.com t-online.sonstiges:109710

T-Online-Team:

> Bezug:<news:3EF60454.1050307@jjaf.de>
> Jano John Akim Franke schrieb in t-online.sonstiges:
> 
>>>Bezug:<news:3EF333FD.5030102@jjaf.de>
> 
>>Seit wann werden header-Zeilen in den body-kopiert?
> 
> Sie meinen die Message-ID? Hier in den internen Newsgroups geschieht
> dies seit Jahren. Warum fragen Sie?

Die Diskussion über die Sinnhaftigekeit dieses Vorgehens habe ich 
verpaßt. Ist aber auch egal.

Es folgt der wichtige Teil:

>>>Dass dies eine generelle Gefahr bei dem oben beschriebenen Vorgehen sei,
>>>bestreiten wir allerdings heftig. Wenn die Leistung spezifiziert wird,
>>>für die die Rechnung gekürzt wird, gibt es die von Ihnen geschilderte
>>>Gefahr in aller Regel nicht.
> 
>>Wenn dies einem gutmütigen, gutwilligen Kunden passieren kann der sich 
>>nach diesem Verfahren richtet und das System selbst bei so einer langen 
>>Vorgangslaufzeit auch auf Nachfrage keine Alternative als dem 
>>Standardverfahren anbietet, halte ich es für eine generelle Gefahr.
> 
> 
> Hm? Worum geht es genau?

Um einen Vorgang der innerhalb 3 Jahren zur Telekom-Kündigung eskaliert ist.

*Original* gab es eine Einwendung gg. T-Online-Entgelte, in der pauschal 
durch T-ISDN-@ctive (Telekom-Pilotprojekt-Produkt) abgegoltene 
ISDN-D-Kanal-Verbindungen als kostenpflichtige ISDN-B-Kanal-Verbindungen 
abgerechnet wurden und call-detail-records (CDRs) vollständig von der 
Nutzung, die auch von der Telekom-Software protokolliert wurden abwichen.

Fehler gibt es überall wo Menschen sind - insbesondere bei Pilotprojekten 
wie T-ISDN-@ctive eines war. Dafür sind solche Projekte u.a auch da.

> Der Kunde hat sich an die zuständige
> Rechnungsstelle der Telekom gewandt?

Ja.

> Er hat dort schriftlich Einspruch
> gegen die Rechnung erhoben, hat den Rechnungsposten spezifiziert

Ja, Ja.

> und
> begründet, warum er die Rechnung für diesen Rechnungsposten kürzt oder
> gar nicht zahlt?

Erst gem. damaligen Standardverfahren {Lastschrift, Einwand, Gutschrift} 
normal einziehen lassen. Nachdem monatelang keine Raeaktion seitens 
T-Online auch auf mehrmalige Aufforderung erfolgte Kürzung der 
T-Online-Anteile nach Ankündigung und Begründung.

> Sollte dem so sein, handelt es sich um einen Fehler seitens der Telekom.

Durch die Länge des Vorgangs ist auch T-Online darin ursächlich 
vorhanden, da ...

> Sollte es um einen Rechnungsposten von T-Online gehen, wäre dort nach
> unseren Informationen eine Mahnsperre zu setzen gewesen, bis T-Online
> die Angelegenheit überprüft hatte.

... es sich um einen solchen Posten handelte, T-Online aber in den ersten 
Instanzen jeglichen Fehler auf Grund jeglicher Einwendungen von sich 
wies, welches die Aufhebung dieser Mahnsperre zu folge hatte.

> Was genau meinen Sie mit "Standardverfahren"? Um welche Alternative ging
> es Ihnen?

Das Standardverfahren sieht im Kommunikationsweg Kunde -> 
Verantwortlichen/Entscheider den Umweg über die Verteter ("Hotline", 
Postannehmestelle) vor. Einen direkten Kontakt (fon, mailto, snailmail) 
gibt es nicht.

Wenn man einen spezifizierten, begründeten und belegten Einsprüch durch 
dieses System erhebt und die o.g. nicht 
entscheidungsberechtigen/-geschulten vertreter dem "zustimmen" und 
"Mitleid" ausdrücken, man von der Entscheiderstelle aber entweder gar 
nichts oder _un_spezifizierte, _un_begründete und _un_belegte Aussagen 
bekommt, die aber große Auswirkungen auf das Verfahren haben wünscht man 
sich entweder eine qualifiziertere Antwort und/oder einen direkteren 
Kontakt ohne den Vertreter.

Für den "Normalfall" ist dieses Verfahren sicherlich perfekt, da die 
Entscheider ihre Arbeit ungestört verrichten können und man nehme an, daß 
die meisten Verfahren so innerhalb annehmbarer zeit abgeschlossen werden. 
Aber es sollte doch im Interesse _beider_ Parteien sein, wenn das 
Verfahren unannehmbar lang wird und zu massiven Problemen auf seiten des 
Kunden kommt, daß diese _schnell_ und _direkt_ geklärt werden. *Ein 
einziger* Ansprechpartner statt jeweils einen weiteren Menschen, der sich 
in den immer länger werdenden Vorgang einlesen muß wäre schon ein Vorteil.

>>Telekom + T-Online könnten sich eine Menge Kosten sparen und Kunden 
>>behalten, wenn sie die scheinbaren "Sonderfälle" erkennen und mit 
>>adequaten Maßnahmen darauf reagieren würden.
> 
> Hm? Wir verstehen noch nicht wirklich: Was wären für Sie im oben
> beschriebenen Verfahren "Sonderfälle"?

Diejenigen die durch ihre Laufzeit (3 Jahre) und massiven Auswirkungen 
(Teilsperre, drohende Kündigung) aus dem hoffentlich großen Mittelmaß 
herausragen.

> Es geht um die Bezahlung einer
> strittigen Rechnungsposition. Gibt es einen Widerspruch, wird T-Online
> von der Telekom unterrichtet und prüft den Einzelfall. Erfolgt der
> Einspruch zu Recht, ist die Zahlung hinfällig. Erfolgt der Einspruch zu
> Unrecht, ist der Betrag zu zahlen.

Bei mehreren Prüfungen, die _un_spezifisch "keine Fehler" ergaben und die 
letzte dann spezifisch doch einen Fehler erkannte ist es schon zu weit 
eskaliert (auch seitens der Telekom).

> Uns ist, bis auf einige wenige Fälle, eine Kündigung des "Anschlusses"
> nur dann untergekommen, wenn die Rechnung gekürzt wurde, *ohne* dass
> dabei der konkrete Rechnungsposten benannt wurde.

Dies ist einer der "wenige[n] Fälle", "Sonderfall" würde ich sagen - s.o.

> In dem Fall kürzt die
> Telekom die Rechnung aller Rechnungssteller anteilig, also auch die
> eigene. Zeigen Mahnungen keinen Erfolg, ist eine Kündigung des
> Anschlusses denkbar.

Wie auf dem Telekom-Mahnformular auch angegeben. JFTR: Nach Kündigung 
ändert sich der Text zu:

> Bitte beachten Sie, dass wir bei anhaltendem Zahlungsverzug berechtigt
> sind, das gerichtliche Mahn- und Klageverfahren einzuleiten.

>>>Im Gegenteil: Bis zu einer Antwort dessen,
>>>für den die Rechnung erstellt wird, setzt die Telekom eine Mahnsperre.
> 
>>... die durch "Entlastungsschreiben" seitens T-Online, die sich mit 
>>keiner Silbe auf den Vorgang beziehen aufgehoben werden. Nach mehrmaligem 
>>Betteln bekommt man dann doch ein Schreiben welches Bezug und 
>>Fehlerbestätigung aufweist.
> 
> Kurz: T-Online hat die Angelegenheit geprüft und konnte keinen Fehler
> feststellen.

Man kann dem _un_spezifischen T-Online-Schreiben nicht entnehmen, *was* 
geprüft wurde. Ich weiß nicht wie die sonstigen mündigen Bürger mit einer 
solchen Aussage umgehen würden, aber mich stellt es nicht zufrieden nach 
zwei Jahren diese Auskunft zu erhalten.

> Die Mahnsperre wurde aufgehoben. Es erfolgten Mahnungen,
> die nicht beachtet wurden, der Betrag wurde weiterhin nicht gezahlt.
> Dass dies als Minderung der Gesamtrechnung interpretiert wurde, scheint
> uns einsichtig, sofern nicht erneut ein spezifizierter Widerspruch
> erfolgte.

Es wurde schon nach Eingang des Schreibens von T-Online erneut Einspruch 
erhoben, also keine Minderung der Gesamtrechnung.

> JFTR: Wenn ein Einspruch nach einer Prüfung abgelehnt wurde, sollte man
> natürlich den geforderten Betrag zahlen oder entsprechende rechtliche
> Schritte ergreifen. Oder zumindest zahlen und gleichzeitig die
> Angelegenheit weiter verfolgen, ggf. auf einer Erstattung zuviel
> gezahlter Beträge bestehen.

Nachdem der Betrag unter Mühen wieder durch Kürzung zurückgeholt war 
nachdem T-Online keine Regung zeigte kommt einen die Option, wieder den 
Betrag zu viel zu zahlen um dann wieder am Anfang zu stehen nicht sehr 
attraktiv vor. Ist das verständlich?

Ich weiß nicht, wie viele Rechtsverfahren der durchschnittliche 
T-Online-Kunde bisher geführt hat. Trotz meiner über 10-jährigen 
Selbständigkeit habe ich bisher noch keinen Anwalt gebraucht. In diesem 
Fall sind die vorgelegten spezifischen Belege so eindeutig, daß man nicht 
glauben mochte, daß man seinen ISP *verklagen* muß, damit er sie sich 
einfach mal ansieht und sich *dazu* äußert.

>>>Wer allerdings einfach nicht zahlt bzw. die Telekomrechnung
>>>stillschweigend kürzt, muss mit den von Ihnen genannten Konsequenzen
>>>rechnen, ja.
> 
> Haben wir Sie jetzt falsch verstanden, dass eben genau dies geschah?

Das stillschweigen ging in diesem Fall von T-Online aus, ich habe 
unendliche Stunden damit verbracht Kommunikation in allen Formen 
herzustellen.

> Obwohl eine Prüfung seitens T-Online ergab, dass der Widerspruch nicht
> gerechtfertigt sei, wurde nicht gezahlt. Oder?

Nein, es wurde spezifisch, begründet und belegt Einspruch gg. die 
_un_spezifischen, _un_begründeten und _un_belegten "Prüfungen" erhoben.
-- 
Kun afablaj salutoj

Jano John Akim Franke
36 Juniper, 5 Cisco, 10 unknown T-DSL http://jjaf.de/pppoe/ac/ registered


